Kaufmännische Schule Göppingen

Steuerfachangestellte

Bildungsziel

Durch die Vermittlung beruflichen Wissens und Könnens, aber auch durch ihr kultur- und sozialkundli­ches Bildungsangebot führt die Berufsschule ihre Schüler zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem berufsqualifizierenden Abschluss und zugleich zu einer erweiterten und vertieften Allgemeinbil­dung.

Berufsbeschreibung

Fachangestellte in steuerberatenden Berufen sind die qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Praxen der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfern.

Steuerfachangestellte werden neben der Erledigung allgemeiner Büroarbeiten vorwiegend auf dem Gebiet des Rechnungswesens sowie des Steuerwesens tätig. Dabei ist es deren Aufgabe, entweder fortlaufend anfallende Arbeiten so weit fertigzustellen, dass sie nur noch der Überprüfung bedürfen, oder vorbereitend für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung durch den  Steuerbe­rater oder Wirtschaftsprüfer tätig zu sein.

Auf dem Gebiet der Buchführung haben die Fachangestellten die Aufgabe, die vom Mandanten zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen zu überprüfen und alle Geschäftsvorfälle zu einer ordnungsge­mäßen Buchführung zu verarbeiten. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse führen sie die vorbe­reitenden Arbeiten durch. Nach längerer Berufserfahrung sind sie in der Lage, einfache Abschlüsse weitgehend selbständig zu fertigen. Weiter müssen sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen beherr­schen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten.

Die Fachangestellten gehen mit Menschen um. Sie stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Man­danten, zu Vertretern der Finanzverwaltung, weiteren Behörden, Krankenkassen und anderen Instituti­onen. Sie gewinnen Einblick in die verschiedensten Branchen und Berufe, haben mit den unterschied­lichsten Menschen und Unternehmen zu tun.

Abschlussprüfung

Die Kaufmännische Berufsschule schließt nach 3 Jahren mit der Abschlussprüfung zum Steuerfachan­gestellten ab. Aufgrund besonderer Vereinbarung wird in Baden-Württemberg die Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der Abschlussprüfung der Kammern gemeinsam durchge­führt. Die praktische Prüfung findet ausschließlich vor der Kammer statt.