Kuratorium
Bankdirektor Joachim Müller, 1. Vorsitzender des Fördervereins
Oberstudiendirektor Werner Stepanek, Schulleiter
Studiendirektor Rudolf Mayländer, Stv. Schulleiter
Auszug aus der Satzung der Stiftung:
§ 6
Aufgaben und Beschlussfassung
(1) Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel. Gegen die Entscheidung über die Verwendung der Stiftungsmittel steht dem Förderverein KSG e.V. ein Vetorecht zu, falls dieses Fördervorhaben gegen die Satzung oder rechtliche bzw. steuerliche Bestimmungen verstößt.
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